Allgemeine Geschäftsbedingungen
OCT Outdoor Consulting TEAM KG – Erlebnisse
Stand: November 2023, Au 66, 5441 Abtenau 

Anmeldung:
Sie können sich persönlich, schriftlich oder telefonisch anmelden. Sie erkennen dadurch unsere Geschäftsbedingungen an und die Anmeldung ist verbindlich. 

Leistung:
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Programmbeschreibung, sowie den Angaben auf der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftliche Bestätigung. 

Nichtanspruchnahme von Leistungen:
Nimmt der (die) Teilnehmer(in) TN, aus welchen Gründen auch immer, Aktivitäten nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung. 

Reiseantritt:
Nimmt der TN bei eigener Anreise die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Nichtantritt des Kurses wird eine Stornogebühr von 100 % des Kurspreises fällig. Keine Rückerstattung des Kurspreises erfolgt bei vorzeitigem Kursabbruch des Kunden, sowie bei dessen zu spätem Erscheinen.

Rücktritt:
Sie können jederzeit vor und während des Programmes zurücktreten. Bei Rücktritt des Kurses wird eine Stornogebühr von 100% des Kurspreises fällig. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir um eine schriftliche Rücktrittserklärung. 

Umbuchung:
Nehmen Sie nach Buchung des Kurses bis 30 Tage vor Durchführung Änderungen vor, wie Termin, Kursprogramm, usw. können wir eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 pro Person berechnen. Ersatzpersonen: Bis vor Reisebeginn kann der gebuchte TN verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. Ein Widersprechen seitens OCT ist nur bei mangelnden Voraussetzungen der Ersatzperson möglich. Tritt ein Dritter ein, so haftet dieser mit dem gebuchten Teilnehmer als Gemeinschuldner für den Kurspreis.

Rücktritt durch OCT:
Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen Voraussetzung.  Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht können wir entschädigungslos zurücktreten. Im Falle des Nichtzustandekommen der Tour wird die Terminverschiebung spätestens einen Tag vorher mitgeteilt. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich. 

Wetter und wasserstandsbedingte Änderungen oder Absagen ( Hoch-/Niedrigwasser,  Schlechtwetter usw. ) des Programms liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich des Veranstalters. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung mit rechtzeitiger Verschiebung auf Grund dieser Umstände erhalten Sie einen Gutschein, der Sie berechtigt, innerhalb von einem Jahr einem beliebigen Programm von OCT teilzunehmen. Weiterführende Ansprüche bestehen nicht! 

Ausfall von Leistungen:
OCT vergütet Ihnen den Minderwert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens des Veranstalters, bzw. seiner Hilfspersonen vorliegt.

Preis- und Programmänderungen:
Bleiben OCT vorbehalten. Sollte aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder äußeren Umständen (Wetter, höhere Gewalt, usw.) eine für die Teilnehmer sichere Durchführung nicht möglich sein, behält sich OCT das Recht der Änderung oder Absage (auch nach Programmbeginn) von Programmen vor. 

Haftung:
OCT Outdoor Consulting Team KG – Thomas Humer tritt bei allen Programmen als Veranstalter oder Vermittler auf und übernimmt KEINE Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen

Unregelmäßigkeiten. Im Schadensfall wird die Haftung des Veranstalters und dessen Personen, der

er sich bedient, auf den Fall des Vorsatzes, bzw. grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden und Unfälle bei der An- und Abreise wird keinerlei Haftung übernommen, zum Teil

erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Pkw! Verletzungen und Schäden
sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden. 

Besondere Bedingungen für Abenteuersportarten:
Der TN ist sich bewusst, dass er auf eigene Gefahr an den OCT – Programmen teilnimmt. Der TN ist sich bewusst, dass eine Abenteuersportart, wie Tubing, Segway, Höhlentrekking, usw. seine körperliche Integrität gefährden kann, da trotz geprüfter Führer und Ausrüstungsmaterial, optimaler Tourenauswahl bei der Durchführung einer Natursportart immer ein gewisses Restrisiko bestehen bleibt. Der TN muss schwimmen können (betrifft nur Wassersportarten). Der TN darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen stehen. Der TN muss sich in einem körperlich fitten und gesunden Zustand befinden und die psychischen und physischen Voraussetzungen für die gebuchte Tour lt. Ausschreibung mitbringen. 

Der TN muss die ihm übergebene Ausrüstung auf vollständigen Erhalt und optimalen Sitz kontrollieren. Allfällige Mängel sind dem Guide sofort mitzuteilen. Bei mutwilliger Zerstörung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen haftet der TN. Übermäßige Lärmentwicklung während der Tour ist zu vermeiden. Den Anweisungen des Guides ist unbedingt Folge zu leisten, dies betrifft insbesondere die Sicherheitsanweisungen. Der Guide ist berechtigt, Personen, die ihre eigene, bzw. die Sicherheit anderer gefährden, vom Programm auszuschließen. 

Sollte aufgrund der äußeren Umstände (Wetter, Wasserstand, Hindernisse, usw.) oder infolge mangelnder Fähigkeit der TN eine sichere Durchführung der Tour nicht möglich sein, ist der Guide berechtigt, die Tour abzubrechen, abzuändern bzw. eine Ausweichtour anzubieten (auch nach Programmbeginn). Verletzungen und Schäden sind Guide umgehend zu melden. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat.

Bitte beachten Sie bei den einzelnen Programmen die jeweiligen Anforderungen! 

..zusätzlich zu den o.a. Punkten gilt speziell für Wildwassertouren:

Auf unseren Wildwasserstrecken ist eine Teilnahme an den Touren ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt und und benötige bis zum 18 Lebensjahr eine erwachsene Begleitperson.

Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Touren mittels Einzelgerätschaften erfolgt und somit kein Guide von OCT auf dem selben Sportgerät mitfährt. 

Die Begleitung der Gruppe erfolgt durch einen Guide von OCT mit einem eigenen Sportgerät am Fluss. 

Die TN müssen ihr Sportgerät eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden. OCT übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.

Der TN muss an der Tour aktiv mitwirken, um einerseits eine sichere Steuerung  zu gewährleisten und anderseits betrifft die Mitwirkungspflicht auch sämtliche Tätigkeiten, die zum Wassern, bzw. nach der Landung für das Entfernen der Gerätschaften erforderlich sind.

Der TN verpflichtet sich, der Einweisung bzw. dem Sicherheitsgespräch des Guides vor Antritt der Tour (Safety talk) aufmerksam zuzuhören. Während der Fahrt hat der TN das Rauchen zu unterlassen. Sprünge von Brücken, Ufern und dergleichen erfolgen eingenverantwortlich und ausschließlich auf eigene Gefahr de TN, denn sie gehören nicht zum Leistungsumfang der Wildwassertour. 

Der TN ist sich auch bewusst, dass das Ein- und Aussteigen besondere Vorsicht und Eigenverantwortung anzuwenden ist, da es sich teils um unwegsame und besonders rutschige Bereiche handelt. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgastes, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Sportgerät besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Sportgerätes zur rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Der TN ist sich bewusst, dass die Wildwassergerätschaften kentern können und in dieser Situation keine sofortige Hilfestellung des Guides für jeden Teilnehmer gewährleistet ist. Es müssen vom TN die im Einweisungsgespräch unterwiesenen Verhaltensregeln eigenständig angewendet werden.

Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder TN hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist von der Tour auszuschließen.

Für mutwillige Beschädigungen von den Gerätschaften und Ausrüstung haftet der Fahrgast.

..zusätzlich zu den o.a. Punkten gilt speziell für Höhlentrekking:

Der TN hat sich der Einschulung über den Gebrauch, die Anwendung der speziellen Ausrüstung, den Verhaltensregeln und der Technik einer Höhlenbegehung vor Antritt der Tour durch den Guide zu unterziehen. Der TN hat auf einen schonenden Gebrauch und Umgang mit der Ausrüstung zu achten. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass in der Höhle der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen ist. 

Die Begehung der Höhle erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß daher mit einem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder TN besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich richtig im Gelände beweget. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Tourenführer begangen werden. Im Gelände und in der Höhle ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu en übrigen TN und dem Tourenführer nicht abreißt.

Von jedem TN sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Tourenführer mitzuteilen. Jeder TN hat auf andere TN Rücksicht zu nehmen und bei Bedarf Hilfestellung zu geben.

Zahlung:
Ihre Anmeldung wird schriftlich rückbestätigt und der Zahlungsvorgang wird bei der Buchung bekannt gegeben dem folge zu leisten ist damit die Buchung anerkannt werden kann.

Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahmebedingungen sind von jedem Teilnehmer vor Antritt des Kurses sorgfältig zu lesen und zu unterschreiben. Wenn nicht anders vereinbart ist gilt als Gerichtsstand des Firmensitzes – Gerichtsstand Salzburg / Hallein. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und OCT Outdoor Consulting Team KG – Thomas Humer ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

DSGVO – Datenschutz Grundverordnung

  • Der TN stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, email) für Haftungen und Gewährleistungen gespeichert werden. 
  • Der TN stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, email) zur Zusendung von Werbematerial, Newsletter und für Bewertungsplattformen verarbeitet werden. 
  • Der TN stimmt zu, dass die während der Aktivitäten von OCT aufgenommenen Fotos und Videos ohne weitere Zustimmung von OCT auch für Werbezwecke verwendet werden. 
  • Der TN hat jederzeit das Recht, die abgegebene Einwilligungserklärung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen.